Mit Laser die Kennzeichnungspflicht erfüllen …

Das neue Waffengesetz ist seit 1.9.2020 vollständig in Kraft getreten!

Mit Laser die Kennzeichnungspflicht erfüllen

Für alle privaten Waffenbesitzer wie Jäger, Sportschützen und Schützenvereine. Nach § 21 Abs. 2 Satz 1 AWffG. erfordert das neue Waffengesetz die Kennzeichnung von:

  • Lauf
  • Verschluss u. Gehäuseteilen
  • wesentliche Waffenteile
  • andere wesentliche Waffenteile

Dauerhaft und nicht zu entfernen! Wie? Mit Faserlasern von Systemtechnik Hölzer GmbH.

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Tel. 06173 - 92490

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